Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedskirchen der WCRC sind das Herzstück der Organisation. Wenn Ihre Kirche daran interessiert ist, Mitglied der WCRC zu werden, beachten Sie bitte Folgendes:
    • Kirchen der Kongregationalistischen, Presbyterianischen, Reformierten, Vereinigten und Vereinigenden, Waldensischen und anderen Traditionen der Ersten Reformation sind zur Mitgliedschaft berechtigt.
    • Die Mitgliedskirchen bekennen sich zur Verfassung der WCRC (Englisch, Español, Français, Deutsch).
    • Es sind nationale Kirchen, die Mitglieder der WCRC werden können, nicht einzelne Gemeinden.
    • Von den Mitgliedskirchen wird erwartet, dass sie sich an der Verwirklichung der Ziele und Zwecke der WCRC beteiligen, indem sie unter anderem an Sitzungen teilnehmen, ihre Beschlüsse und Entscheidungen ernst nehmen und sich an ihrer gemeinsamen Arbeit beteiligen.
    • Die Mitglieder der WCRC unterstützen die Arbeit der Organisation auch durch einen jährlichen finanziellen Beitrag, der die Ressourcen und die Mitgliederzahl der jeweiligen Kirche widerspiegelt.

    • Der Generalrat oder der Exekutivausschuss legt einen Mindestbeitrag für alle Mitgliedskirchen, assoziierten und angeschlossenen Mitglieder fest.
    • Als Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft gilt ein Betrag von mindestens 380 Euro pro Jahr. Der genaue Betrag wird erst festgelegt, wenn Ihre Kirche als neues Mitglied aufgenommen wurde. Dieser Betrag wird nach einem System berechnet, das eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter das BIP Ihres Landes sowie die Größe und Mitgliederzahl Ihrer Kirche.

    Die Entscheidung über die Aufnahme Ihrer Kirche oder Organisation in die Gemeinschaft liegt beim Verfassungs- und Mitgliedschaftsausschuss, der in der Regel einmal im Jahr zusammentritt. Dieser Ausschuss gibt dann seine Empfehlung an den Exekutivausschuss weiter. Der Generalrat ratifiziert dann neue Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Neue Mitglieder können nicht über die Ratifizierung ihrer eigenen Mitgliedschaft abstimmen.

    Anträge auf Mitgliedschaft müssen spätestens sechs Monate vor einer Generalratssitzung beim Büro des Generalsekretärs eingereicht werden.

    Wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und interessiert sind, laden Sie bitte die Bedingungen für die Mitgliedschaft und den Bewerbungsfragebogen herunter und lesen Sie diese durch:

    Um sich zu bewerben, senden Sie bitte Folgendes an gs@wcrc.eu:

    1. Ausgefüllter Bewerbungsfragebogen
    2. Eine kurze Geschichte Ihrer Kirche oder eine Kopie der Satzung Ihrer Kirche
    3. Das Glaubensbekenntnis Ihrer Kirche
    4. Zwei (2) Empfehlungsschreiben von bereits bestehenden WCRC-Mitgliedskirchen (vorzugsweise aus Ihrer Region)

    Für Organisationen/Institutionen, die eine assoziierte Mitgliedschaft beantragen möchten, senden Sie bitte folgende Unterlagen an gs@wcrc.eu

    1. Ausgefüllter Bewerbungsfragebogen
    2. Eine kurze Geschichte Ihrer Organisation/Institution
    3. Die Satzung Ihrer Organisation/Institution.
    4. Das Glaubensbekenntnis Ihrer Organisation
    5. Ein Empfehlungsschreiben einer WCRC-Mitgliedskirche

    Bitte beachten Sie, dass nur Kirchen, die mit den derzeitigen Mitgliedskirchen in gutem Verhältnis stehen, für eine Mitgliedschaft in Frage kommen. Bitte beachten Sie auch, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden.