Mitgliedschaft

Die Mitgliedskirchen der WGRK sind die Lebensgrundlage der Organisation. Wenn Ihre Kirche daran interessiert ist, Mitglied der WGRK zu werden, beachten Sie bitte Folgendes: 

  • Kongregationalistische, presbyterianische, reformierte, unierte und sich vereinigende Kirchen, Waldenser und andere vorreformatorische Kirchenkönnen die Mitgliedschaft erwerben.
  • Mitgliedskirchen stimmen der WGRK-Satzung zu (English, Español, Français, Deutsch).
  • Einzelne Kirchengemeinden können keine Mitgliedschaft beantragen. Nur nationale, regionale oder andere kirchliche Zusammenschlüsse können Mitgliedskirchen der WGRK werden.
  • Von den Mitgliedskirchen wird erwartet, dass sie sich an der Verwirklichung der Ziele und Zwecke der WGRK beteiligen, indem sie unter anderem an Tagungen teilnehmen, ihre Handlungen und Entscheidungen ernst nehmen und sich an ihrer gemeinschaftlichen Arbeit beteiligen.
  • WGRK-Mitglieder unterstützen die Arbeit der Organisation auch durch einen jährlichen finanziellen Beitrag, der die finanziellen Möglichkeiten und die Mitgliederzahl dieser Kirche widerspiegelt, wobei der Mindestbeitrag derzeit 380 Euro beträgt.

Das Entscheidungsverfahren bei Neuanträgen beginnt im Verfassungs- und Mitgliedschaftsausschuss, der in der Regel einmal im Jahr zusammentritt. Dieser Ausschuss gibt dann seine Empfehlung an den Exekutivausschuss. Die Generalversammlung ratifiziert dann neue Mitgliedschaften mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Neue Mitglieder können nicht bei der Abstimmung über ihre eigene Mitgliedschaft mitabstimmen.

Anträge auf Mitgliedschaft müssen spätestens sechs Monate vor einer Generalversammlung beim Generalsekretariat vorliegen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kirche/Organisation für eine Mitgliedschaft in Frage kommt, laden Sie bitte die Bedingungen für die Mitgliedschaft und den Antragsfragebogen herunter und lesen Sie sie durch:

Um sich zu bewerben, senden Sie bitte Folgendes an gs@wcrc.eu:

  • Ausgefüllter Bewerbungsfragebogen
  • Eine kurze Geschichte oder eine Kopie der Verfassung Ihrer Kirche
  • Das Glaubensbekenntnis Ihrer Kirche
  • Zwei (2) Empfehlungsschreiben von bereits bestehenden WGRK-Mitgliedskirchen (vorzugsweise aus derselben Region)

Bitte beachten Sie, dass sich nur Kirchen, die zu aktuellen Mitgliedskirchen in einem guten Verhältnis stehen, für eine Mitgliedschaft bewerben können. Bitte beachten Sie auch, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.